ERBESCHUTZ. WAS BEWIRKT DAS NEUE DENKMALSCHUTZGESETZ?

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Denkmalschutzes in NRW steht in der Kritik. Ministerin Ina Scharrenbach sieht „Anpassungsbedarf“ im Bereich Klima, Umwelt, Barrierefreiheit und möchte eine „praxisorientierte Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Denkmalrechts“ erreichen.

Die Landeskonservatoren sollen nur noch angehört werden. Sie kritisieren, dass bei den unteren Denkmalbehörden keine ausreichende personelle und fachliche Expertise vorhanden sei. Wird der Schutzcharakter zugunsten „sachfremder Aspekte“ aufgeweicht, oder werden die Kommunen durch den Gesetzesvorstoß gestärkt? Wie wird das bauhistorische Landes-Erbe am besten geschützt?

Darüber diskutiert Dr. Michael Köhler auf Einladung der Kulturpolitischen Gesellschaft und des WDR mit seinen Gästen:

Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, Vorstand Kulturpolitische Gesellschaft

Dr. Holger Mertens, Landeskonservator für Westfalen-Lippe, Leiter der LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Dr. Andrea Pufke, Landeskonservatorin für das Rheinland, Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Dr. Steffen Skudelny, Vorstand Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Aufzeichnung einer Diskussion aus dem Kleinen Sendesaal des WDR am 13.04.2021: https://www1.wdr.de/radio/wdr3/programm/sendungen/wdr3-forum/index.html